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   OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21   

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OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21 (https://dejure.org/2022,13247)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.06.2022 - 4 U 264/21 (https://dejure.org/2022,13247)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Juni 2022 - 4 U 264/21 (https://dejure.org/2022,13247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 BGB; § ... 675 BGB; § 670 BGB; § 626 BGB; § 313 Abs. 1 BGB; § 275 Abs. 1 BGB; § 254 BGB; § 242 BGB; § 278 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; § 383 Abs. 1 HGB; § 139 ZPO; § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO; § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO; § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
    Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen Fremdwährungsdarlehens; Aufklärungspflichten bei Vereinbarung einer Stopp-Loss-Order im Zusammenhang mit einem Fremdwährungsdarlehen

  • Betriebs-Berater

    Aufklärungs- und Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Avalkreditvertrages mit Stopp-Loss-Order-Vereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1
    Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen Fremdwährungsdarlehens; Aufklärungspflichten bei Vereinbarung einer Stopp-Loss-Order im Zusammenhang mit einem Fremdwährungsdarlehen

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 301
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    Darüber hinaus gälten für eine Finanzierungsberatung die Grundsätze zu den Aufklärungspflichten einer anlageberatend tätigen Bank nicht (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, Rn. 34, juris).

    Das Landgericht sei zutreffend davon ausgegangen, dass die Beratungspflichten einer Bank aus einem Finanzierungsberatungsvertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017, WM 2018, 268 ff., Rn. 34) deutlich hinter den Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Anlageberatungsvertrages zurückblieben.

    In diesem Falle ist Gegenstand der Beratung die Investition von Finanzmitteln durch den Anleger (BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12 -, Rn. 21, juris; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, Rn. 33, juris).

    Der Kläger hat in erster Instanz unter Berufung auf BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, die Ansicht vertreten, dass zwischen den Parteien ein Finanzierungsberatungsvertrag zustande gekommen sei, sodass die Beklagte verpflichtet gewesen sei, ihn über die vertragsspezifischen Besonderheiten der empfohlenen Finanzierungsform eines Fremdwährungsdarlehens aufzuklären (Seite 15 des Urteils, 2. Absatz sub. bb).

    Denn Kern der Berufungsbegründung ist vorliegend weniger, dass der Kläger behaupte, über die Risiken der gewählten Finanzierungsform nicht im Bilde gewesen zu sein - was das ganz klassische Aufklärungs- und Beratungsprogramm im Rahmen eines Finanzierungsberatungsvertrages darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, Rn. 34, juris).

    Ganz im Gegenteil hat sie das Wechselkursrisiko durch die deutlich hervorgehobenen Hinweise auf die Politik der Schweizerischen Nationalbank und das Wechselkursniveau der vergangenen Jahre im Hinblick auf die lange Laufzeit des Darlehens verharmlost und diesen Eindruck durch die einseitige Darstellung der Vorteile des empfohlenen Darlehens im Vergleich zu einer Fortführung des bestehenden Darlehens noch verstärkt (ebenso OLG Düsseldorf, WM 2017, 2059, 2062)" (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, Rn. 45, juris, Hervorhebung des Senats).

    Bei einem solchen ist die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen unschädlich (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, Rn. 34, juris).

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    Ergänzend sei zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Bank den Darlehensnehmer bei einer konkreten Kreditanfrage nicht über die zur Verfügung stehenden Darlehensalternativen zu dem angefragten Kredit beraten müsse (unter Hinweis auf BGH, WM 2004, 521, 523 f.; 2004, 417, 419 f.; 1989, 665, 666).

    Die Beklagte vertritt zwar - unter Hinweis BGH WM 2004, 521, 523 f.; 2004, 417, 419 f.; 1989, 665, 666 - die Ansicht, dass eine Bank den Darlehensnehmer nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei einer konkreten Kreditanfrage nicht über die zur Verfügung stehenden Darlehensalternativen zu dem angefragten Kredit beraten müsse (Klageerwiderung vom 5. November 2015, Seite 39).

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in WM 2004, 521, Steuersparmodelle betreffend, heißt es: "Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß eine kreditgebende Bank nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet ist.

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann" (BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 460/02 -, Rn. 22, juris; Hervorhebung des Senats; ebenso: BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 53/02 -, Rn. 11, juris = BGH WM 2004, 417).

  • EuGH, 20.09.2017 - C-186/16

    Vergibt ein Kreditinstitut einen Kredit, der auf eine Fremdwährung lautet, muss

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    Das von dem Kläger benannte Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 20. September 2017 - C-186/16 - sei bereits deshalb nicht einschlägig, weil es sich mit der Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Verbrauchersicht befasse und deshalb auf die vorliegende Fallgestaltung einer ausgehandelten Vereinbarung nicht übertragbar sei.

    Die Ausführungen des Landgerichts zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 20. September 2017 - C-186/16 - überzeugten nicht.

    Auch der klägerische Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 20. September 2017 - C-186/16 - ist der von ihm vertretenen Rechtsansicht unbehelflich.

    Denn dort geht es darum, dass der Verbraucher in die Lage versetzt werden soll, durch klare und verständliche Vertragsklauseln die mit der Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens verbundenen Risiken abschätzen zu können (EuGH, Urteil vom 20. September 2017 - C-186/16 -, Rn. 51, juris).

  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    Ein "Anlageberatungsvertrag" kommt zwischen den Parteien (auch stillschweigend) dann zustande, wenn ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrags beraten zu werden bzw. zu beraten (BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12 -, Rn. 21, juris).

    In diesem Falle ist Gegenstand der Beratung die Investition von Finanzmitteln durch den Anleger (BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12 -, Rn. 21, juris; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, Rn. 33, juris).

    In Abgrenzung dazu kommt ein "Finanzierungsberatungsvertrag" dann zustande, wenn der Kunde an die Bank herantritt, um Finanzmittel zu beschaffen (BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12 -, Rn. 22, juris).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16

    Pflichten der darlehensgebenden Bank bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    Dabei wird der Abschluss eines Finanzierungsberatungsvertrages dann angenommen, wenn entweder der Kunde die Bank in Bezug auf eine Finanzierung um Rat, d.h. um eine fachmännische Bewertung, bittet und die Bank dem nachkommt oder die Bank von sich aus einen Rat erteilt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2016 - I-6 U 57/16 -, Rn. 64 m.w.N., juris).

    So heißt es in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf: "Denn es war auch in diesem Fall ein gesonderter Hinweis auf dieses nahezu unbegrenzte Risiko erforderlich, weil die Beklagte unter Berücksichtigung der unstreitigen Umstände der Beratung das gegebene Risiko verharmlost hat" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2016 - I-6 U 57/16 -, Rn. 77, juris).

    Ganz im Gegenteil hat sie das Wechselkursrisiko durch die deutlich hervorgehobenen Hinweise auf die Politik der Schweizerischen Nationalbank und das Wechselkursniveau der vergangenen Jahre im Hinblick auf die lange Laufzeit des Darlehens verharmlost und diesen Eindruck durch die einseitige Darstellung der Vorteile des empfohlenen Darlehens im Vergleich zu einer Fortführung des bestehenden Darlehens noch verstärkt (ebenso OLG Düsseldorf, WM 2017, 2059, 2062)" (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, Rn. 45, juris, Hervorhebung des Senats).

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    Ergänzend sei zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Bank den Darlehensnehmer bei einer konkreten Kreditanfrage nicht über die zur Verfügung stehenden Darlehensalternativen zu dem angefragten Kredit beraten müsse (unter Hinweis auf BGH, WM 2004, 521, 523 f.; 2004, 417, 419 f.; 1989, 665, 666).

    Bei BGH, WM 1989, 665 , heißt es etwa: "Bei Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages kann jeder Teil nach Treu und Glauben verpflichtet sein, den anderen über Umstände aufzuklären, die für dessen Entschließung von wesentlicher Bedeutung sein können (Senatsurteil vom 17. April 1986 - III ZR 246/84 - WM 1986, 1032, 1034 m.w.Nachw.).

    Dabei kann die Zinsangabe im Kreditvertrag, die nicht die wirkliche Gesamtbelastung wiedergibt, sogar geeignet sein, ihn von einer kritischen Prüfung der mit dem Vertragsabschluß verbundenen Folgen und von Rückfragen nach Umständen, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein können, abzuhalten" (BGH, Urteil vom 9. März 1989 - III ZR 269/87 -, Rn. 13 - 15, juris).

  • BGH, 12.01.1995 - III ZR 136/93

    Rechtsfolgen pflichtwidriger Verfügungen des Dienstverpflichteten über ein

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    So meint der Kläger (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 12. Januar 1995 - III ZR 136/93 -, insbes. Rn. 23, juris = NJW 1995, 1284), dass die Beklagte wegen der bereits am 15. Januar 2015 begangenen Pflichtverletzung gehalten gewesen sei, sämtliche Handlungen zu unterlassen, die seinen Schaden vergrößern konnten.

    Ginge mit einem etwaigen Schadensersatzanspruch des Verletzten nicht zugleich ein Abwehranspruch gegen (weitere) Handlungen des Verletzers einher, die den Schaden des Verletzten verfestigten oder vergrößerten, bestünde "eine unerträgliche Rechtsschutzlücke" (BGH, Urteil vom 12. Januar 1995 - III ZR 136/93 -, Rn. 23, juris).

  • OLG München, 28.11.2008 - 19 U 3873/08

    Kapitalanlage: Schadenersatzanspruch wegen Nichtbeachtung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    Das bedeutet, dass zu verkaufen ist, wenn der angegebene Kurs unterschritten wird (OLG München, Urteil vom 28. November 2008 - 19 U 3873/08 -, Rn. 14, juris, unter Bezugnahme auf das "Börsenlexikon"; MüKoHGB /Ekkenga, 4. Aufl. 2019, P. Effektengeschäft Rn. 539).

    Denn die Vereinbarung einer Stopp-Loss-Order hat jedenfalls dahingehend einen feststehenden klaren Erklärungsinhalt, dass zu verkaufen ist, wenn der angegebene Kurs unterschritten wird (OLG München, Urteil vom 28. November 2008 - 19 U 3873/08 -, Rn. 14, juris, unter Bezugnahme auf das "Börsenlexikon").

  • OLG Hamm, 09.02.1998 - 31 U 159/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    Es liegt auf der Hand, dass der Limitkurs lediglich als "Signal" (so OLG Hamm, Urteil vom 9. Februar 1998 - 31 U 159/97 -, Rn. 35) bzw. Auslöser für den Kaufauftrag fungiert.

    Erst der danach erreichte Bestenpreis ist sodann für den definitiven Einkaufs- bzw. Verkaufspreis maßgeblich (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 9. Februar 1998 - 31 U 159/97 -, Rn. 35 - 37, juris).

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
    Ergänzend sei zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Bank den Darlehensnehmer bei einer konkreten Kreditanfrage nicht über die zur Verfügung stehenden Darlehensalternativen zu dem angefragten Kredit beraten müsse (unter Hinweis auf BGH, WM 2004, 521, 523 f.; 2004, 417, 419 f.; 1989, 665, 666).

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann" (BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 460/02 -, Rn. 22, juris; Hervorhebung des Senats; ebenso: BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 53/02 -, Rn. 11, juris = BGH WM 2004, 417).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

  • BGH, 20.01.2015 - XI ZR 316/13

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Währungsswap-Vertrages

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 437/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 243/16

    Begründung der wettbewerblichen Eigenart einer Dienstleistung mit den

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06

    Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus einem Vermögensverwaltungsvertrag;

  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 116/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Überraschende Abweisung eines

  • BGH, 24.07.2001 - XI ZR 164/00

    Ausführung eines Wertpapierverkaufsauftrags nach Ablauf der Geltungsdauer

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 336/01

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Effektenkommissionär

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 132/03

    Zur Haftung von Banken beim Absatz von anteilen an Investmentfonds, die nur in

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84

    Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage

  • BGH, 27.02.1996 - XI ZR 133/95

    Pflichten der Bank im Rahmen einer Anlageberatung

  • BGH, 02.11.2021 - IX ZR 39/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Ablehnung eines Beweisantrags zur

  • BGH, 01.12.1988 - III ZR 175/87

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages bei Einplanung der Übergangsbeihilfe

  • OLG Celle, 27.04.2006 - 11 U 158/05

    Gerichtsstand der Niederlassung bei bloßem Anschein einer unselbständigen

  • OLG Hamm, 12.09.1990 - 31 U 102/90

    Fristlose Kündigung; Langfristige Überschreitung eines eingeräumten

  • BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 215/86

    Anwendbarkeit des AbzG auf einen Leasingvertrag mit Andienungsrecht

  • BGH, 16.06.1988 - III ZR 182/87

    Anforderungen an den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftvertrages -

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 3 Wx 100/04

    Pflichtwidrige Verwaltung von Eigentumswohnungen bei nicht ordnungsgemäßer

  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99

    Zur Haftung von Wohnungseigentümern und Hausverwalter

  • LG Köln, 09.03.1989 - 25 (75) O 297/80
  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 238/16

    Unterliegen der in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für Kreditverträge mit

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

  • BGH, 25.08.2020 - VI ZB 67/19

    Welche inhaltlichen Anforderungen sind an die Berufungsbegründung zu stellen?

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